Heute Termin bei Arbeitsvermittlung (Markt und Integration) wahrgenommen. Ich trage aber immer noch mein ALG2-Antrag mit mir herum – für den interessiert man sich ja erst am 11. dieses Monats. Hier ging es um Arbeitsvermittlung, vorrangig, um eine Eingliederungsvereinbarung!
„Dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung geht zwingend ein umfassendes und systematisches Profiling voraus.“
Nun die neue Arbeitsvermittlerin gab sich grosse Mühe. Da ich mit meiner Frau da war, sollte die auch gleich danach abgehandelt werden, Profil ergänzen etc.. – sie hatte aber keine Einladung! Das gespannte Verhältnis der ersten 5 Minuten entkrampfte durch beidseitiges zurückstecken. Ja es entstand eigentlich ein angenehmes Gespräch! Für mich erstaunlich, da ich bisher jedes Mal vor einem anderen Mitarbeiter in der Vergangenheit meine Lebensgeschichte in den Computer diktierte. sie meinte – sie würde jetzt für mich zuständig sein und ich bräuchte nicht wieder mein Leben zu offenbaren, sie wolle ja wissen mit wem sie es zu tun hätte. Nach dem sogenannten PROFILING – also Ergänzung und Erneuerung meiner Angaben im PC – druckte sie eine sogenannte EGV nach § 15 SGBII aus:
- Sie soll bestimmen welche Leistungen der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält
- welche Bemühungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige unternehmen muss und nachzuweisen hat.
Es waren 2 Blatt Papier ( 1 davon mit Rechtsfolgefloskeln)
Für mich war nur wichtig, dass ich nicht sinnlose Bewerbungen zu schreiben hätte, die eh nichts bringen bei meinem PROFIL. Ich nahm die EGV mit nach Hause und vereinbarte einen Rückgabetermin. Meine Frau unterliegt dem §428 SGBIII – keine Veränderunge 1x im Jahr melden – fertig waren wir nach 1:20 Stunde. Wenn sich nichts weiteres ergibt, sieht man sich so nach einem halben Jahr wieder! – aber immer noch bearbeitet meinen Antrag Niemand, obwohl die “Mühlen” mahlen bereits im Takt. aber die Rädchen passen halt nicht zusammen. Es klemmt überall – nur nihct verdummen lassen!







