Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:
Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß
Die Würde des Menschen wird dadurch verletzt und ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Nicht der Bürger hat dieses Gesetz erlassen, sondern der Staat – er ist also auch dafür verantwortlich! Das menschliche Existensminimum muss der Staat gewährleisten
Auszug aus der Presemitteilung:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.








