Qualifizierungsmaßnahmen – sinnvoll?

eher nicht. Dieses Beispiel zeigt auch deutlich, worin der Sinn besteht:

Statistikbereinigung, Willkür, Sanktionen

Am 17.10.2008 erging das Urteil zu dem Vorgang “Eine wahre Geschichte anno 2005” am SG Dessau-Roßlau unter dem Aktenzeichen: : S 14 AS 359/06 Eigentlich war es kein Urteil, sondern ein Schuldbekenntnis der Arge Bitterfeld in meinem Fall willkuerlich sanktioniert zu haben! Das Gericht stellte fest:

1. aus der Eingliederungsvereinbarung ist zu entnehmen , dass der Kläger zunächst bei der Firma PC Recycling bei xxxxxxxx gGmbH ab 04.07. einen 1—Euro-Job übernimmt und anschließend in ein 2—monatiges versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei der Firma xxxxxxx übernommen wird, welches aber denselben Umfang wie die Maßnahme hat.

2. Aus der Eingliederungsvereinbarung ist nicht zu entnehmen, dass es sich hierbei um ein Praktikum bei einer anderen Firma handeln sollte

3. Ebenfalls wäre dieses Praktikum bei einer anderen Firma  Iaut Rechtsprechung kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

4. Die Vorsitzende hat ebenfalls Bedenken, eine Firma, bei der der Kläger einen 1-Euro-Job verrichtet mit einer Vermittlungstätigkeit zu beauftragen.

5. Es fehlt auch an einer konkreten Rechtsfolgebelehrung. Die Rechtsfolgebelehrung istz u abstrakt.

6. Der Kläger wurde gemäß § 24 Abs. 1 SGB X nicht angehört

7. Bestimmtheitsgrundsatz wurde verletzt. Da in dem Sanktionsbescheid von einer maximalen Absenkung in Höhe von 89,00 Euro die Rede ist. Die konkrete Sanktion wurde damit nicht ausgedrückt. Es waren 267,-€ sanktioniert!

Das Sitzungsprotokoll ist hier als PDF einzusehen Fast 3 Jahre warten haben sich gelohnt. Niemand sollte Sanktionen hinnehmen, Dabei sind seit dieser Maßnahme mehrere Millarden Euros im Land auf so oder so ähnliche Art verbrannt worden ohne den Arbeitslosen wirklich dienlich gewesen zu sein.  siehe (Armutsindustrie). Zur Zeit schreien Alle durcheinander.  Wie wäre es denn mal die direkt Betroffenen zu fragen? Oder noch besser man sollte einfach nur das Grundgesetz beachten:

Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Auch Arbeitslose sind Mitglieder dieser Gesellschaft, deshalb weg mit Sanktionen, Zwängen und Erpressungen. Keine Willkür im Amt!

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