Hartz IV §31-Sanktionen ausbremsen: Rote Karte für (J)Mobb-Center. Hartz4-Plattform empfiehlt: 3-Stufen-Plan zum Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“
Um allen, die Sanktionen erleiden müssen, eine Chance auf Beendigung dieser Menschenrechts-Verletzung zu geben, hat die Hartz4-Plattform jetzt – auf Basis der jüngsten Rechtsprechung nach den Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht – einen Dreistufenplan und jeweilige Musterformulare für Hilfe zur Selbsthilfe entwickelt. Die können für den jeweiligen Einzelfall ergänzt und angepasst werden und stehen auf www.hartz4-plattform.de zur Verfügung.
1. Stufe: Bei der Hartz IV-Behörde „Widerspruch“ gegen aktuelle und/oder „Überprüfungsantrag“ gegen bereits bestandskräftige Sanktions-Bescheide einreichen. Siehe Muster-Formular auf der Startseite von www.hartz4-plattform.de und Presseerklärung vom 13. März im Menü “Presse”.
2. Stufe: Wenige Tage danach bei der Hartz IV-Behörde „aufschiebende Wirkung“ beantragen bis zur noch einzureichenden Hauptsache-Klage. Das entsprechende Muster-Formular ist auf der Startseite von www.hartz4-plattform.de und die zugehörige Presseerklärung vom 16. März unter dem Menü „Presse zu finden.
3. Stufe: Beim Sozialgericht kann noch am selben Tag Antrag auf „Einstweilige Anordnung“, die Eilklage eingereicht werden. Auch dazu findet sich ein Musterformular auf der www.hartz4-plattform.de-Startseite.
Das Vertrauen der Unschuldigen ist die grösste Waffe des Lügners!"








