Jobcenter ohne Chaos?

Das Grundgesetz wird wieder zurecht gefeilt.

Das Chaos wird bestehen bleiben, man macht es nur rechtssicher. Willkür und Sanktionen wird es weiter geben.

Das Grundgesetz soll um den Artikel 91e ergänzt werden. Damit würde die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen zum Regelfall und die alleinige Betreuung der Langzeitarbeitslosen durch Städte oder Landkreise zur Ausnahme.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland wirft den Beteiligten vor, über die Interessen von 6 Millionen betroffenen Menschen undemokratisch hinwegzufegen. „Damit zeigt man, dass man den Erwerbslosenorganisationen jedes Mitspracherecht abspricht, aber Hartz IV-Profiteuren, wie z. B. Wirtschaft, Kommunen, Sozialverbänden jederzeit Rede- und Bestimmungsrecht einräumt. Es braucht keine Grundgesetzänderung: Die Betreuung kann die Bundesagentur für Arbeit alleine übernehmen. Auch die Kosten der Unterkunft können anhand von qualifizierten Mietspiegeln durch den Bund übernommen werden. Wo ist das Problem?“, so Behrsing in Bonn. Quelle: PR-Sozial

“Nur der Einfältige braucht die Ordnung – das Genie beherrscht das Chaos”

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