(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Es ist noch nicht lange her, da wurde in Briefen und Telefonaten ungeniert geschnüffelt. Was gehen einem Postbeamten hierzulande meine Daten an, die ich mit einer Behörde auszutauschen habe? -
Nichts!
Selbstverständlich kann die Bundesagentur für Arbeit auch den “modernen ” Weg beschreiten und endlich mal das PC-Zeitalter einleiten – aber doch nicht auf diese Art. Ich gebe meine Post der BA und die öffnet und dann kann sie es digitalisieren – aber doch nicht schon vorher, bevor das Amt überhaubt Kenntnis hat von meinem Brief!
oder noch besser ich schicke es gleich digitalisiert in die BA – schliesslich sind wir nicht PISA-geschädigt.
Oder ich spare mir das Porto und den Scanner und lasse es als Dienstleistung bei der Post am Schalter in meinem Beisein einscannen. – wieder ein ABM-Project mehr!
Aber nicht so wie die Verfassungsfeinde in diesem Land es wollen. Von Datenschutz und Vertrauensbekundungen abgesehen. In dieser Ordnung ist nichts Heilig – nicht mal die Heiligsprecher. Ich sehe auch keine Arbeitserleichterung, geschweige Kosteneinsparungen bei der BA – was passiert mit meinem Schreiben wirklich? Wer ist verantwortlich, wenn was verschwindet?
Dieses so geplante Vorhaben derBA ist rechtswidrig! – Diese “Sau” gehört geschlachtet!
Vertrauen ist nicht immer gut – aber Kontrolle ist besser!

Das Vertrauen der Unschuldigen ist die grösste Waffe des Lügners!"








