paragraph                        DAS URTEIL       waag

 

Am 17.10.2008 erging das Urteil zu dem Vorgang "Eine wahre Geschichte anno 2005" am Sozialgericht Dessau-Roßlau
unter dem Aktenzeichen:
: S 14 AS 359/06

Eigentlich war es kein Urteil, sondern ein Schuldbekenntnis der Arge Bitterfeld in meinem Fall willkuerlich sanktioniert zu haben!

Das Gericht stellte fest:

1. aus der Eingliederungsvereinbarung ist zu entnehmen , dass der Kläger zunächst bei der Firma PC Recycling bei xxxxxxxx gGmbH ab 04.07. einen 1—Euro-Job übernimmt und anschließend in ein 2—monatiges versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei der Firma xxxxxxx übernommen wird, welches aber denselben Umfang wie die Maßnahme hat.

2. Aus der Eingliederungsvereinbarung ist nicht zu entnehmen, dass es sich hierbei um ein Praktikum bei einer anderen Firma handeln sollte

3. Ebenfalls wäre dieses Praktikum bei einer anderen Firma Iaut Rechtsprechung kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

4. Die Vorsitzende hat ebenfalls Bedenken, eine Firma, bei der der Kläger einen 1-Euro-Job verrichtet mit einer Vermittlungstätigkeit zu beauftragen.

5. Es fehlt auch an einer konkreten Rechtsfolgebelehrung. Die Rechtsfolgebelehrung istz u abstrakt.

6.Der Kläger wurde gemäß § 24 Abs. 1 SGB X nicht angehört

7. Bestimmtheitsgrundsatz wurde verletzt. Da in dem Sanktionsbescheid von einer maximalen Absenkung in Höhe von 89,00 Euro die Rede ist. Die konkrete Sanktion wurde damit nicht ausgedrückt. Es waren 267,-€ sanktioniert!

Das Sitzungsprotokoll ist hier als PDF einzusehen

Fast 3 Jahre warten haben sich gelohnt. Niemand sollte Sanktionen hinnehmen,

 

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oder hierhin Akt der Willkuer