arbeitsagenur gestempelt in Bitterfeld per Willkuer!!     weiter zu Seite2   

 

Meine Aktivitäten

1. Dienstbeschwerde per Brief an Geschaftstellenleiter Agentur für Arbeit Halle -

2. E-Mail an Zentrale in Nürnberg Agentur für Arbeit.

3. E-Mail an diverse Abgeordnete des Bundestages und an Minister für Arbeit und Soziales

4. Veröffentlichung in diversen Foren ( unter anderem) - Tacheles

Antwort und Reaktionen Arbeitsagentur!

26.05 2008

28.05.2008

29.05.2008

31.05.2008

Kommentar:  ohne Worte!."

Standardantworten mit zum wiederholten Male Hinweisen auf die gleichen Gesetzlichkeiten, ohne auf den Sachverhaltt des Vorganges einzugehen.

statt dessen:

  1. Arbeitslosigkeit  setzt  voraus,  dass  Sie  an  einer  Arbeitsstelle  interessiert  sind,  intensiv  nach  Stellen
    suchen,  regelmäßig  derAgentur  fürArbeit  lhre  Eigenbemühungen  (Stellensuche)  nachweisen  und  an
    beruflichen  Eingliederungsmaßnahmen  teilnehmen.

Nun ich habe mich zu keinem Zeitpunkt fehlverhalten: und bin immer noch bereit sinnvolle Maßnahmen zu machen!- es hört dort keiner zu!

Also alle Punkte nach obiger Auffassung erfüllt - oder?

  1. Die  Notwendigkeit  der  Teilnahme  an  der  lhnen  angebotenen  Eingliederungsmaßnahme/  Trainingsmaßnahme  ergibt  sich  aus  der  Tatsache,  dass  Sie  seit  dem  04.11.2005  arbeitslos  sind  und  bisher keine  neue  Beschäftigung  gefunden  haben.  lhre  Arbeitsvermittlerin  entschied  aus  den  Kenntnissen lhres  vorliegenden  Kundenprofils,  welche  Fördermaßnahmen  und  Aktivitäten  geeignet  erscheinen,  um die  Beendigung  lhrer  Arbeitslosigkeit  zu  beschleunigen.

Er begründet den Akt weiterhin mit der Behauptung, ich müsse ein 4-wöchiges Bewerbertraining machen, um das Ende der Arbeitslsosigkeit zu beschleunigen und das wäre an Hand meines Kundenprofiles erkennbar.

Das ist so als würde ich an Hand des Antwortschreibens der AA feststellen, der Mann hat keine Ahnung was er da von sich gibt!

a) die Vermittlerin  kennt mich 30 Minuten von einem Gespräch am 29.01.2008

b) die Vermittlerin am 22.05.08 kennt mich gar nicht. - war sie es, die nun entschied, nach 1 minute Bilck in den PC, oder war es doch die Vermittlerin vom Januar, oder die Vermittlerin vom September des Vorjahres, denn mehr Vermittler hatte ich  nicht in 8 Monaten! Oder ist das wieder die übliche PC-Reinigung im Interesse der Statistik - um mich gehts ja wohl nicht.. Nein jede Handlung im Amt ist im "Interesse" des Bürgers - ganz klar.

Warum wird der "Bürger/Kunde" als willenloses Objekt betrachtet, zu blöd um zu erkennen was notwendig für ihn ist, muss man denn Jeden zu seinem Glück zwingen. - nein nicht Jeden nur die, die ihre verfassungsmäßigen Rechte der Selbstbestimmung wahrnehmen wollen. was weiss der "Kunde" was gut für ihn ist?

Ist man der Meinung, das man einen Diplomingenieur "lesen und schreiben" beibringen muss, oder will man einen Internetspezialisten die Internetrecherche beibringen, oder steckt da nicht doch eine andere Absicht dahinter.

könnte man diesen Satz nicht auch so auffassen, das man dies mit Vorsatz so macht, um die "lästigen Kunden" loszuwerden:

  1. Die  Agentur  für  Arbeit  hat  den  gesetzlichen  Auftrag,  mit  den  Leistungen  der  Arbeitsförderung  die  oben
    benannte  Arbeitslosigkeit  zu  vermeiden  oder  die  Dauer  von  Arbeitslosigkeit  zu  kürzen.

dem kommt auch dieses Zitat sehr nahe:at aus dem Monatsbericht April 2008 der

Zitat aus dem Monatsbericht April 2008 der Bundesagentur für Arbeit:

Oberstes Ziel aktiver Arbeitsmarktpolitik ist die dauerhafte Integration von Arbeitslosen in reguläre Beschäftigung, also in eine Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt. Diese Eingliederungswirkungen und ihre Auswirkung auf den Arbeitslosenbestand sind eher mittelfristig und aktuell kaum quantifizierbar.

Abgesehen davon reduzieren zahlreiche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen den gesamtwirtschaftlichen Bestand an Arbeitslosen vorübergehend auch unmittelbar, und zwar vor allem dadurch, dass zuvor arbeitslose Personen für die Dauer ihrer Teilnahme nicht mehr als Arbeitslose gezählt werden.

Und die Krönung zum Schluss:

  1. Eine  erneute  persönliche  Arbeitslosmeldung  ist  jederzeit  möglich, wenn  Sie  im  Rahmen  dieser  gesetzlichen  Grundlagen  dem  Arbeitsmarkt  zur  Verfügung  stellen. lm  Anhang  erhalten  Sie  den  Flyer,,Arbeitslos/  Arbeitsuchend  ohne  Leistungsbezug  - Was  tun?"

Ich stand und stehe zur Verfügung! Die "Agentur für Arbeit" hat mich willkürllich aus der "Obhut" entfernt!

Also ich sehe mich nach wie vor als Arbeitsloser im Sinne des §119 SGBIII und erwarte die Wiedereinsetzung des "Status Quo"zum 22.5.08.. Statt mit mir zu reden, wird ein "Flyer" verteilt. Ich könne mich ja wieder mal melden. Aber erstmal sind wir "den Deliquenten" los, Sie sind nur arbeitslos nach unserem "Gutdünken" wer aufmuckt - fliegt!. Wir werden sehen!

Ich lasse dies auch durch eine Entscheidung des Gerichts überprüfen, sollte der Widerspruch wierder so lapidar abgehandelt sein

ich erwarte die Arbeit mit mir persönlich und nicht mit dem "PC". Ich bleibe dabei - es ist Willkür, es ist Vorsatz,

Die Frage - "Wem nützt das?" ist klar beantwortet.

Inzwischen lebt eine ganze Branche von Bewerbungstrainings, Umschulungen, Feststellungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. - für mich nur Kopfgeldjäger modernen Stiles - mafiös mit staatlicher Duldung!
 
Was den Arbeitslosen dabei angetan wird, ist unglaublich und oft auch kriminell! fahrlässig! und unwürdig!!

Fortsetzung folgt!

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