Ein Trauerspiel für die Statistik - Ein AKT der
Willkür !
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Ort
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- :Arbeitsagentur
Bitterfeld
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Teilnehmer
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- Frau
F (Sachbearbeiter)
- Herr
H (Ich)
- Frau
T (Vorgesetzte Frau F)
- Frau
J (am Telefon)
- Meine
Frau (Zeugin)
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Inhalt:
- Besprechung
einer Trainingsmaßnahme
Handlung beginnt, ich höre meinen Namen rufen auf dem langen
Flur, nicht aus dem Zimmer, das auf der Einladung stand, na ja egal,. Wir
erblickten eine Frau aus einem anderen Zimmer, die sollte es dann wohl sein.
Ich sagte artig „guten Morgen“ und stellte meine Frau als
Begleitung vor. So richtig mit Elan kam mir die Frau nicht vor. Da Sie sich
nicht vorstellte, fragte ich nach dem Namen. Ich bin Frau F, sagte sie. Sie
stand ja auch auf der Einladung.
Nach kurzem üblichen Blick auf den PC-Bildschirm begann folgender
Dialog:
Frau F:
- „Es geht um eine Trainingsmaßnahme! Dazu sind
alle Nichtleistungsempfänger ausgesucht worden und man müsse das machen“
(sie las nun von einem Zettel den Inhalt der Trainingsmaßnahme vor –
Assessment, Profiling, Internetrecherche, Bewerbungsmappen erstellen etc.
Ich
- hörte zu und dachte, was soll der Schwachsinn
schon wieder, zum Xten Mal sinnlos
die Zeit vergeuden, bringt mir keinen wirklichen Vorteil und einen
Arbeitsplatz..
Ich
laut und deutlich –„das haben Sie aber schön vorgelesen. Aber ich mache diese
Maßnahme nicht, da nicht sinnvoll und nicht erforderlich, weil schon mehrfach
solche Übungen stattgefunden haben. Im übrigen möchte ich gern wissen, nach
welchen Kriterien ich dazu ausgewählt wurde, denn ich bin nicht „Alle“ im
übrigen, Wo soll das denn sein?
Frau F:
- „ In Halle oder hier in Bitterfeld, dauert 4
Wochen!
Dann werde ich Sie jetzt aus dem
Arbeitslosenstatus herausnehmen“
Ich:
- „Welche Konsequenzen hat das für mich“ und wer
hat die Kriterien festgelegt, das ich daran teilnehmen muss. Wieso kann
man nicht darüber reden?“
Frau F:
- Das hat ihr Arbeitsvermittler gemacht. Ich mache
hier nur die Information. Als Konsequenz melden wir keine Zeiten mehr bei
Ihrem Rententräger.
Ich.
- „Mein Arbeitsvermittler sah mich letztens im
Januar. Für den Akt der Löschung sind Sie mit den Kompetenzen
ausgestattet?“ – sie nickte, Mein
Ton wurde etwas lauter. „ich möchte meinen Arbeitsvermittler
sprechen, bei meiner letzten Besprechung mit Frau J war davon keine Rede.
Ich möchte dies von Ihnen schriftlich haben.“
Frau F:
- „Frau J ist nicht zu sprechen, die hat Termine“
sie nahm aber dann doch den Telefonhörer und rief Frau J an. – Frau J lies
dann mitteilen, ich bekäme dann von Ihr in den nächsten Tagen eine
Einladung zum Gespräch! Frau F schrieb dann eine kurze Gesprächsnotiz und
übergab sie mir
Ich
- „In zwei Wochen oder was? Was wird mit
Arbeitslosenstatus“
Frau F
- „Ich sagte doch bereits, ich nehme Sie raus. Sie
können sich weiterhin arbeitsuchend bei uns melden – (nebenbei überreichte
sie mir einen Auszug des SGBIII-§119) mir bereits mehrfach als Begründung
genannt.
Ich
- „Ich verlasse den Raum hier nicht, bevor ich
nicht die Gründe kenne, warum ich an dieser für mich unwirksamen
Trainingsmaßnahme teilnehmen soll. Ich bin nicht verpflichtet an jeder Maßnahme
teilzunehmen da die Inhalte erstens schon bei einer Weiterbildungsmaßnahme
angesprochen und trainiert wurden und zweitens, nichts davon meine Chancen
auf dem Arbeitsmarkt erhöhen würden.. ich möchte Ihren Vorgesetzen
sprechen“
Frau F
- Wieder am Telefon: „bitte können Sie mal rüber
kommen, ich habe hier Herrn H, der verlässt sonst das Zimmer nicht, er
möchte Gründe wissen und lehnt diese Maßnahme ab“
Frau T kommt ins Zimmer rein!
Stellt sich vor als leitende Mitarbeiterin.
Schaut auch zuerst in den PC,
stellt fest „Sie sind aber auch wirklich nicht leicht zu vermitteln“
Frau T
- Im Gleichlaut mit Frau F beginnt sie: „Wir haben
alle Nichtleistungsempfänger herausgesucht und Sie müssen daran teilnehmen.
Ich:
- „Ich muss gar nichts. Ich bin nicht ‚Alle’. Ich
bin Herr H und möchte wissen, warum ich diese Maßnahme machen soll, warum
meine Kenntnisse und Fähigkeiten nicht berücksichtigt werden, warum die
Agentur gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstößt und
Steuergelder verschwendet. Ich bin nicht Eigentum der Agentur, das ich
widerspruchslos alles machen muss. In meinem Interesse liegt diese
Maßnahme jedenfalls nicht und unterfordert mich nur.“
Frau T
- „Sie können doch dort anderen Arbeitslosen Ihre
Kenntnisse mitteilen , wenn Sie unterfordert sind und beweisen damit
Teamfähigkeit!
Sie bekommen von uns einen Bescheid, das wir Sie hier abgemeldet haben,
dagegen können Sie Widerspruch erheben“
Ich
- „Sie können mir also auch nicht sagen, warum ich
daran teilnehmen soll“
Frau T
- Es ist für Alle vorgesehen. Es gibt den §119 und
sind deshalb nicht mehr förderungswürdig bei uns, wenn Sie diese Maßnahme
nicht machen. Alle Nichtleistungsempfänger müssen dies machen.
Ich
- „ Wo steht das? Ich habe bisher alle meine
Pflichten erfüllt. Ich bin ja bereit Maßnahmen zu machen. Aber sie müssen
meine Vermittlungschancen deutlich erhöhen. Lesen und Schreiben kann ich
bereits. Dazu muss ich mir nicht 4 Wochen mein Geld sinnlos aus der Tasche
ziehen lassen. Noch entscheide ich was mit mir passiert. Noch mal, ich bin
nicht ‚ALLE’, ich möchte Gründe wissen“
Frau T
- „Sie bekommen einen Bescheid“
Ich
- Werden wir noch mal gehört zum Sachverhalt?
Frau T
Ich
- Zugewandt an meine Frau: „komm wir gehen, es hat
keinen Sinn, wir werden unsere Rechte wahrnehmen und dies hier auch
öffentlich machen:
Der ganze Vorgang ist aus dem Gedächtnis geschrieben. Ich
erkläre hier eindeutig, daß er sich so zugetragen hat.
Meine Bilanz daraus.
Ziel der Veranstaltung ist eindeutig erkennbar für mich:
Bereinigung der Arbeitslosenstatistik
Eine Beendigung des Arbeitslosenstatus als Sanktion ist auf
keinen Fall möglich. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Allenfalls wäre das möglich, wenn nach Auffassung des Arbeitsamtes die
Kriterien gemäß § 119 SGB III für die Erfassung als Arbeitsloser nicht mehr
gegeben sind.
Dazu fehlt aber jegliche Grundlage: und widerspräche der
Beweislage .
- Herr
H hat sich am 25.4.2008 ordentlich arbeitslos gemeldet.
- Eine
Eingliederungsmaßnahme liegt nicht vor.
- Ein Gespräch mit dem Arbeitsvermittler fand
diesbezüglich der Trainingsmaßnahme nicht statt.
- Am
29.01.2008 fand das letzte Gespräch mit dem Arbeitsvermittler statt.
- Letzte
Eingliederungsvereinbarung endete am 29.4.2008 und wurde durch Herrn H
erfüllt, indem er darin festgelegte
Eigenbemühungen nachweisen kann,
Ein Verstoß nach §119 ist also nicht gegeben. Eine
Willkürliche Zuordnung in eine Maßnahme ist nicht begründbar durch die
Arbeitsagentur
Ich sehe in der für mich nutzlosen Trainingsmaßnahme einen
wichtigen Grund nach §144 SGBIII. Diese abzulehnen.
Durch die widerrechtliche Entscheidung entstehen Herrn H nun
finanzielle Nachteile, die auf dem Rechtsweg einklagbar sind und dies auch
angestrebt wird. Herr H muss sich nun rentenrechtlich selbst versorgen, um
Nachteile für seinen späteren Rentenverlauf auszugleichen.
Wenn dies im Sinne der Arbeitsmarktpolitik der Regierung
sein soll, dann ist das Ziel mehr als fade im Geschmack.
Ein Armutszeugnis für die Arbeitsagentur - Ein weitere Baustein in der Verschwendung von
Steuermitteln.
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Datum: 08.09.10
Uhrzeit: 19:54:05
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